Getrennt von Tisch und Bett:

Setzen Sie Ihren Anspruch auf Unterhalt durch!

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren wird üblicherweise auch die Zahlung von Unterhalt geregelt. Im Laufe der Zeit können sich Umstände ergeben, die zur Änderung der Unterhaltspflicht führen. Wir ermitteln und helfen Ihnen, den Anspruch durchzusetzen.

Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen

Als Zahlungspflichtiger haben Sie Interesse daran, nicht mehr Unterhalt zu zahlen als gesetzlich festgelegt. Wenn Sie dies prüfen möchten, überprüfen wir in Ihrem Auftrag die Lebenssituation des Unterhaltsempfängers. Lebt dieser in einer Lebensgemeinschaft, kann sich der Unterhaltsbetrag verringern oder ganz entfallen. Der Gesetzgeber definiert drei Arten von der Lebensgemeinschaft:

  • In der Geschlechtsgemeinschaft ist wiederkehrender Geschlechtsverkehr die Grundlage der Lebensgemeinschaft.
  • In der Wirtschaftsgemeinschaft werden Gelder in einen gemeinsamen Topf eingezahlt und auch gemeinsam verwaltet.
  • In der Wohngemeinschaft unterstützen sich die Parteien gegenseitig und führen einen gemeinsamen Haushalt. Diese Form der Wohngemeinschaft ist nicht gleichzusetzen mit Zweck-Wohngemeinschaften von Studenten, in denen es Putzpläne, getrennte Waschzeiten und  aufgeteilte Kühlschränke gibt.

Zwei dieser Merkmale müssen mindestens kumuliert vorliegen, damit Sie als Zahlungspflichtiger den Unterhaltsbetrag mindern oder die Zahlung ganz ruhen lassen können. Die Mitarbeiter der Detektei FAKTEN kennen die gesetzlichen Vorgaben und sind darin geschult, im Verdachtsfall die Merkmale einer Gemeinschaft aufzudecken und lückenlos zu dokumentieren. Mit diesen Belegen können Sie vor Gericht untermauern, dass der Anspruch auf Unterhalt seitens der Ex-Partner für die Dauer der Gemeinschaft verändert werden kann.  Bei Eheschließungen erlischt der Unterhaltsanspruch ganz.

Wenn Sie Anspruch auf Unterhalt haben

Die Höhe der Unterhaltspflicht wird vom Gericht festgestellt. Häufig versuchen Zahlungspflichtige, einen geringeren oder gar keinen Unterhalt zu zahlen. Dabei sind sie sehr kreativ:

  • Eine Veränderung der beruflichen Situation, beispielsweise durch Aufstieg oder einen besser bezahlten Arbeitsplatz, wird nicht angezeigt.  
  • Es wurde eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft begründet, die zur Verbesserung der finanziellen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen beiträgt, aber nicht angezeigt.

Wir von der Detektei FAKTEN ermitteln für Sie die Arbeits- und Lebensverhältnisse des Zahlungspflichtigen und können Ihnen so zu Unterhalt in angemessener Höhe verhelfen.

Machen Sie Ihre Rechte geltend und sprechen Sie mit uns!