Krank oder Simulant? Schützen Sie Ihr Unternehmen!

Ist Ihr Mitarbeiter wirklich krankheitsbedingt arbeitsunfähig? Diese Frage sollten Sie sich als Firmeninhaber stellen, wenn sich Krankmeldungen derselben Person häufen. Ist der Arbeitnehmer nicht krank, könnte er zum Beispiel:

  • eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausüben
  • persönlich freie Zeit benötigen, etwa für eine Wohnungsrenovierung oder
  • sich bei Mitbewerbern vorstellen und Probearbeitstage ableisten

Weiters sollten Sie aufmerksam werden, wenn

  • Mitarbeiter Krankmeldungen in die genehmigte Urlaubszeit legen. Hier geht es häufig darum, zusätzliche bezahlte Urlaubstage zu erschleichen. 
  • Mitarbeiter sich direkt nach dem regulären Urlaub krank melden. Hier besteht die Möglichkeit, dass während des Urlaubs an anderer Stelle gearbeitet und die freie Zeit nicht zur Erholung genutzt wurde.

In unserer Praxis sind auch Fälle bekannt, in denen freigestellte Mitarbeiter bereits während der Freistellungszeit bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind.

Die hier genannten Tatbestände erfordern entschlossenes Handeln. Es geht hier neben dem Vertrauensbruch auch um bares Geld, denn als Arbeitgeber leisten Sie Lohnfortzahlung für die Dauer der Krankheit.

Die Mitarbeiter der Detektei FAKTEN ermitteln für Sie

  • ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt
  • ob sich der Mitarbeiter der Genesung widmet oder außerbetrieblichen Arbeiten nachgeht
  • ob der Mitarbeiter die Zeit der Krankschreibung für Bewerbungsgespräche nutzt oder
  • ob ein freigestellter Mitarbeiter in einem anderen Betrieb tätig ist.

Wir überwachen Tagesabläufe und dokumentieren dies in Bild, Ton und als Protokoll. Sie können anhand der erhobenen Beweise dann über die Lohnfortzahlung, sowie die Zukunft des Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen entscheiden.

Übrigens: Als Arbeitgeber dürfen Sie nach § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Aus Kulanz verzichten die meisten Arbeitgeber jedoch darauf und verlangen ein Attest erst ab dem dritten Fehltag. Unser Rat: Verschenken Sie hier kein Geld in Form von Lohnfortzahlungen.