Ihr gutes Recht als Mieter und Vermieter

Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – jeder möchte in Ruhe leben und zu seinem Recht kommen, wenn es um die eigenen vier Wände geht. Die Detektei FAKTEN kümmert sich um die Belange beider Seiten.

Mietrechtsangelegenheiten für Mieter

Mieter haben oft einen schweren Stand gegenüber Vermietern, Eigentümern und Hausverwaltungen. Die Mitarbeiter der Detektei FAKTEN unterstützen Sie mit geeigneten Maßnahmen:

  • Haben Sie den Verdacht, dass die ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht gerechtfertigt ist? Wir sammeln die Fakten für Sie und geben Ihnen Beweise an die Hand, die zum Erfolg führen. 
  • Haben Sie einen handfesten Nachbarschaftsstreit? Wenn Sie sich zum Beispiel durch Lärm, Gerüche oder ein anderes Verhalten belästigt fühlen, ermitteln wir für Sie die Fakten. Wir widerlegen falsche Behauptungen Ihrer Nachbarn und dokumentieren deren Fehlverhalten. Unsere Ermittlungen sind für Sie vor Gericht verwertbar.

Mietrechtsangelegenheiten für Vermieter

Messies, Mietnomaden und unbefugtes Wohnen: Dies sind nur einige der Probleme, die auf Vermieter und Eigentümer zukommen können. FAKTEN schützt Ihr Eigentum und Ihr Vermögen.

  • Messies und Mietnomaden können Sie als Vermieter oder Eigentümer bis an den Rand der finanziellen Existenz führen. Neben ausbleibenden Mietzahlungen entstehen oft hohe Kosten für die Räumung und die anschließende Sanierung unbewohnbar hinterlassener Wohnungen.   

Schützen Sie sich rechtzeitig. Die Detektei FAKTEN prüft für Sie vorab die Bonität und den Leumund von Mietkandidaten. Im Ernstfall setzen wir für Sie eine schnelle Räumung durch oder ermitteln den Aufenthaltsort der Mietnomaden.  

  • Die Detektei FAKTEN ermittelt im Auftrag von Vermietern und Eigentümern, ob die vermieteten Wohneinheiten tatsächlich von den gemeldeten Personen bewohnt werden. Dazu ein Fallbeispiel aus unserer Praxis: Ein eintrittsberechtigter Enkel lebte in der  Wohnung seiner verstorbenen Großmutter. Die Dame besaß einen Mietvertrag, mit einem extrem günstigen Mietzins, der nicht mehr der marktüblichen Höhe entsprach. Aufgrund eines Hinweis ermittelten wir, wo sich der Enkel tatsächlich aufhält. Er lebte drei bis vier Tage pro Woche in der Wohnung der verstorbenen Großmutter, so galt die Wohnung als sein Lebensmittelpunkt. Der Enkel nutzt die Wohnung unberechtigt. Als Vermieter oder Eigentümer können Sie, gestützt auf das Ergebnis unserer Ermittlungen, die Kündigung einleiten und die Wohnung zu einem angemessenen Preis neu vermieten.

Haben Sie den Verdacht, dass die von Ihnen vermietete Wohneinheit regelmäßig von mehr Personen bewohnt wird, als im Mietvertrag vereinbart? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Die Detektei FAKTEN ermittelt für Sie diskret und effektiv.